Allgemeine Geschäftsbedinungen | Styrassic Park

Styrassic Park GmbH

Dinoplatz 1, 8344 Bad Gleichenberg, Austria
Tel.: 0043 (0) 3159/28750 oder 00 43 664/4310113

E-Mail: info@styrassicpark.at, tickets@styrassicpark.at,
office@styrassicpark.at, office@styrassicnight.at


Homepage: http://www.styrassicpark.at/
https://www.styrassicnight.at/

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB‘s) samt der Parkordnung, welche einen
Teil dieser AGB’s bildet, regeln die rechtliche Beziehung zwischen der Styrassic Park GmbH (im
Folgenden Styrassic Park) als Betreiber des Styrassic Parks in 8344 Bad Gleichenberg, Dinoplatz 1,
samt Parkplatz, und den Besucher:innen des Styrassic Parks inklusive der Nutzer:innen des Parkplatzes des
Styrassic Parks. Der/die Besucher:in bzw. Benutzer:in des Parkplatzes stimmt mit dem Kauf einer Eintrittskarte (Tagesticket oder Saisonkarte) bzw. eines Gutscheins bzw. hilfsweise mit der Benutzung/Betretens des Parkplatzes bzw. Benutzung/Betretens des Styrassic Parks, der Anwendung dieser AGB’s und der Parkordnung für sich und in seiner Eigenschaft als (gesetzliche/-r) Vertreter:in, für die jeweils vertretene Person (im Folgenden Besucher), zu. Die AGB‘s und die Parkordnung sind auf der Homepage von Styrassic Park: www.styrassicpark.at (im Folgenden „Homepage“) abrufbar.

2. Vetragsabschluss

Der Vertrag zwischen Styrassic Park und dem/der Besucher:in kommt, nach den jeweils gültigen
Eintrittspreisen, mit der vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises für eine Eintrittskarte bzw.
für einen Gutschein an Styrassic Park und ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB’s und der
Parkordnung zu Stande. Styrassic Park ist berechtigt, Interessenten den Verkauf einer Eintrittskarte,
einer Saisonkarte oder von Gutscheinen auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Ein Tagesticket (Kauf an der Eintrittskassa, im Vorverkauf oder Online) berechtigt ausschließlich den/die
Besucher:in, welche/-r das Tagesticket beim elektronischen Zutrittssystem einlöst, zur Inanspruchnahme
der entsprechenden Leistungen von Styrassic Park im jeweils auf dem Ticket ersichtlichen Zeitraum.
Eine Saisonkarte wird auf eine/-n Besucher:in ausgestellt und berechtigt ausschließlich diese/-n
Besucher:in zur Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen von Styrassic Park im jeweils, auf der
Saisonkarte ersichtlichen, Zeitraum. Saisonkarten sind nicht übertragbar.

Werden Eintritts- oder Saisonkarten oder Gutscheine nicht von Styrassic Park direkt erworben, erfolgt
der Kauf hinsichtlich der Echtheit und der Gültigkeit auf Risiko des/der Käufer:in. Bei der Eintrittskassa vorgezeigte Eintrittskarten bzw. Online-Tickets für den Besuchstag müssen dem
Datum und der Kategorie (Erwachsene, Erwachsene ermäßigt, Kinder, etc.) entsprechen. Ansonsten
muss die Differenz zum nicht ermäßigten Tagesticketpreis an der Eintrittskartenkassa aufgezahlt
werden.

Beim Verlassen des Styrassic Parks durch eine/-n Besucher:in aus wichtigem Grund für kurze Zeit, hat
der/die Besucher:in dies an der Eintrittskassa bekannt zugeben und mit dem Personal die Vorgehensweise
entsprechend abzuklären, andernfalls ist eine neuerliche Inanspruchnahme der Leistungen vo

Styrassic Park am gleichen Tag mit der gleichen Eintritts- oder Saisonkarte nicht möglich.
Doppelermäßigungen auf Eintrittskarten sind nicht möglich. Wenn spezielle Aktionstage sind, oder
gar freier Eintritt für eine bestimmte Personen-Gruppen gewährt wird, sind keine weiteren
Ermäßigungen möglich.

Ein Missbrauch der Eintritts- oder Saisonkarte oder von Gutscheinen jedweder Art wird geahndet,
Veränderungen und Kopien der Eintritts- oder Saisonkarte oder von Gutscheinen sind untersagt. Im
Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Eintritts- oder Saisonkarten oder Gutscheinen
behält sich Styrassic Park ausdrücklich das Recht vor, den Besitzer:innen den Zugang zum Styrassic Park
zu verweigern. Veränderte Eintritts- oder Saisonkaten oder Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit. Wird
eine Eintritts- oder Saisonkarte oder ein Gutschein verändert oder z.B. unzulässigerweise kopiert,
verliert sowohl die originale wie auch die kopierte Eintritts- oder Saisonkarte oder Gutschein die
Gültigkeit, sofern von dem/der jeweiligen Inhaber:in der originalen Eintritts- oder Saisonkarte oder
Gutscheins nicht der Nachweis erbracht wird, dass er/sie mit diesem unzulässigen Vorgehen nichts zu tun hat.
Styrassic Park haftet jedenfalls nicht für dadurch verursachte Mehrkosten bzw. Unannehmlichkeiten.

3. Sonderbestimmungen für Saisonkarten

Für Saisonkarten gelten, neben den allgemeinen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, den
Vorgaben in diesen ABG’s und den Vorgaben in der Parkordnung, nachstehende
Sonderbestimmungen:

Bei jedem Besuch des Styrassic Parks ist die Saisonkarte vorzuweisen und muss darüber hinaus
auch beim Aufenthalt im Styrassic Park jederzeit vorgewiesen werden können. Ohne den Vorweis der
Saisonkarte ist ein Betreten bzw. eine Inanspruchnahme der Leistungen des Styrassic Parks nicht möglich
und der/die jeweilige Besucher:in muss ein Tagsticket kaufen, welches mit einem entsprechenden Vermerk versehen wird. Der/die Besucher:in hat bis zum Ablauf der jeweiligen Saison die Möglichkeit, unter Vorlage der Saisonkarte, des Tagesticktes mit entsprechendem Vermerk und der Originalrechnung, den Kaufpreis des Tagestickets zurückzuerhalten.

Wird die Ausstellung einer neuen Saisonkarte erforderlich (z.B. bei Verlust), so fällt für die Ausstellung
der neuen Saisonkarte eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 an.
Styrassic Park gewährt Inhaber:innen einer Saisonkarte für den Fall des Kaufs einer Saisonkarte für die
darauffolgende Saison innerhalb von zwei Wochen nach Saisonende und Vorlage der alten
Saisonkarte einen entsprechenden Rabatt auf die neue Saisonkarte, wobei dieser Rabatt nicht mit
anderen Rabatten kombinierbar ist.

Saisonkarten enden mit Anfang November lt. den Öffnungszeiten und gelten nicht für den Styrassic Night
Lichterzauber.

4. Sonderbestimmungen für Käufe im Online Shop

Für Käufe im Online-Shop von Styrassic Park gelten, neben den allgemeinen gesetzlichen und
behördlichen Vorgaben, den Vorgaben in diesen ABG’s und den Vorgaben in der Parkordnung,
nachstehende Sonderbestimmungen:

Werden Eintrittskarten im Online-Shop von Styrassic Park gekauft, sind diese ausgedruckt oder digital
in einer Qualität vorzuweisen, welche die entsprechende Verwendung, also das Lesen und Scannen, dieser Eintrittskarte durch Styrassic Park ermöglicht. Styrassic Park übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Funktion der Kaufabwicklung im Online-Shop oder für die Verwendbarkeit solcher ausgedruckten oder digital vorgezeigten Eintrittskarten und die Verwendbarkeit solcher Eintrittskarten liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des/der Besucher:in.

Es wird ausdrücklich darauf verweisen, dass im Online-Shop erworbene Eintrittskarten, die keinen
bestimmten Tag für den Besuch des Styrassic Parks vorsehen, ausschließlich in der Saison Gültigkeit
besitzen, in deren Zeitraum sie gekauft wurden.

Es wird darauf verweisen, dass es sich bei den von Styrassic Park angebotenen Leistungen um
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen im Sinne des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG
handelt, welche für die Vertragserfüllung an einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines Zeitraumes
erbracht werden, sodass dem/der Besucher:in kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zusteht.

5. Sonderbestimmungen für Gutscheine

Für Käufe von Gutscheinen von Styrassic Park gelten, neben den allgemeinen gesetzlichen und
behördlichen Vorgaben, den Vorgaben in diesen ABG’s und den Vorgaben in der Parkordnung,
nachstehende Sonderbestimmungen:

Ein Gutschein von Styrassik Park kann gegenüber Styrassic Park als Zahlungsmittel verwendet
werden, wobei ein allfälliges Restguthaben auf eine Styrassic Cashcard gebucht wird, mit welcher die
Leistungen von Styrassic Park, z.B. Speisen, Getränke, Souvenirs, in Anspruch genommen
werden können. Eine Barablöse ist nicht möglich.

Styrassic Park vergibt auch Saisonkartengutscheine, die ausschließlich für Gewinnspiele von Styrassic Park oder deren Kooperationspartner:innen oder andere Unternehmen vergeben werden. Solche Saisonkartengutscheine haben ausschließlich in der Saison Gültigkeit, für welche sie vergeben werden und verlieren nach diesem Zeitraum ihre Gültigkeit. Für unentgeltlich erworbene Gutscheine sind die gesetzlichen Verjährungsfristen ausdrücklich nicht anwendbar.

6. Besuch des Styrassic Parks

Der/die Besucher:in ist mit Einlösen eines Tagestickets bzw. mit einer gültigen Saisonkarte berechtigt,
während der jeweiligen Öffnungszeiten von Styrassic Park, die im Eintrittspreis enthaltenen Leistungen von Styrassic Park, unter Berücksichtigung der Parkordnung und der sonstigen Zutrittsbeschränkungen, in Anspruch zu nehmen, was auch die kostenlose Nutzung der Parkplätze von Styrassic Park beinhaltet. Öffnungszeiten Sommersaion Styrassic Park auf www.styrassicpark.at und für www.styrassicnight.at für den Styrassic Night Lichterzauber.

Der Eintrittspreis umfasst keine Parkplatzreservierungen und Attraktionen, für welche Wertmünzen erforderlich sind. Wertmünzen sind gesondert bei Styrassic Park zu erwerben und berechtigen die Besucher:innen nach den jeweils geltenden Tarifen zur Benutzung der kostenpflichtigen Attraktionen im Styrassic Park.

Der Styrassic Park bietet aktuell über 90 lebensgroße Dinosauriernachbildungen, verschiedene Fahrattraktionen, Spielplätze samt Spielgeräte, Wege, Wiesen und sonstige Einrichtungen, sowie Besucherparkplätze. Die bestehende Parkanlage kann von Styrassic Park jederzeit verändert, eingeschränkt und/oder umgebaut werden, ohne dass den Besucher:innen, insbesondere den Inhaber:innen von Saisonkarten oder Gutscheinen, daraus Ansprüche erwachsen.

7. Rechte und Pflichten von Styrassic Park

Die Parkanlage und Attraktionen werden von Styrassic Park laufend in einem verkehrssicheren Zustand erhalten, was jedoch laufende Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten erfordert. Styrassic Park ist nicht verpflichtet, sämtliche Teile der Parkanlage oder sämtliche Attraktionen während der Öffnungszeiten offen bzw. zugänglich zu halten. Selbstverständlich ist Styrassic Park bemüht, sämtliche Teile der Parkanlage und sämtliche Attraktionen für die Besucher:innen so weit wie möglich offen und zugänglich zu halten. Aus dem Umstand, dass Teile der Parkanlage oder einzelne Attraktionen für die Besucher:innen nicht zugänglich oder von diesen nicht benutzt werden können, erwachsen den Besucher:innen keine Rechte, insbesondere nicht das Recht auf Rückerstattung des gesamten oder Teilen des Eintrittspreises oder sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen.

Jedenfalls haftet Styrassic Park nicht dafür, wenn die Benutzbarkeit des Styrassic Parks oder der Attraktionen aus Gründen eingeschränkt sind, die nicht im Einflussbereich von Styrassic Park liegen oder durch höhere Gewalt verursacht werden (z.B. Stromausfälle, heftige Unwetter, behördliche Beschränkungen aller Art, Naturkatastrophen, Pandemien, hohes Besuchsaufkommen, Gebrechen, etc). Solche Beschränkungen führen ebenfalls nicht dazu, dass den Besucher:innen ein Recht auf Rückerstattung des gesamten oder Teilen des Eintrittspreises oder sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zustehen. Bei mehrtägigen Schließungen des Styrassic Parks steht den Inhaber:innen von Saisonkarten kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts bzw. Teilen davon zu. Die Zeiträume (Tage), an welchen der Styrassic Park nicht genutzt werden konnte, werden im Rahmen der Geltungsdauer der jeweiligen Saisonkarte entsprechend aliquot berücksichtigt.

Insbesondere bei hohem Besuchsaufkommen ist Styrassic Park berechtigt, den Zugang zum gesamten Styrassic Park bzw. auch zu einzelnen Bereichen oder für einzelne Attraktionen zu beschränken, ohne dass den Besucher:innen dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten oder Teilen des Eintrittspreises oder andere Ausgleichs- oder Ersatzansprüche erwachsen. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass weder Styrassic Park, noch die Styrassic Park zurechenbaren Personen (Personal) eine Haftung für Personen übernehmen, die nicht eigenberechtigt sind oder einer besonderen Aufsicht bedürfen, was insbesondere für Personen unter einem Alter von 14 Jahren gilt. Die jeweilige Betreuungs- und Aufsichtspflicht für solche Personen liegt ausschließlich bei der jeweiligen Aufsichtsperson. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Styrassic Park oder dessen Personal sich besonders um hilfsbedürftige Personen kümmern. Styrassic Park und die zurechenbaren Personen (Personal) haften gegenüber einer/-m Besucher:in bei schuldhaft verursachten Vermögensschäden nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Ein diesbezüglicher Schadensersatzanspruch verfällt, wenn eine zumutbare Schadensmeldung nicht spätestens beim Verlassen des Styrassic Parks gegenüber Styrassic Park erstattet wird.

8. Rechte und Pflichten der Besucher:innen des Styrassic Parks

Bei der Nutzung des Styrassic Parks trifft die Besucher:innen die Pflicht, die gesamte Parkanlagen ausschließlich nach den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Auflagen (insbesondere Maßnahmen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie), den Vorgaben in diesen AGB’s, den Vorgaben in der Parkordnung und den Anweisungen von Styrassic Park und dessen Personal entsprechend zu nutzen, die Parkanlage samt Einrichtungen und Attraktionen mit größtmöglicher Schonung und pfleglich zu behandeln und auf andere Personen, Besucher:innen und deren Eigentum Rücksicht zu nehmen.

Der/die Besucher:in ist verpflichtet sämtlichen gesetzlichen und/oder behördlichen Auflagen (Maskenpflicht, Testnachweis, etc.), welche zum Zeitpunkt des Besuchs bestehen, einzuhalten. Werden von einer/-m Besucher:in diese Auflagen nicht eingehalten, ist er/sie nicht berechtigt, die Leistungen von Styrassic Park in Anspruch zu nehmen und kann aus dem Styrassic Park verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch der/-s Besucher:in auf gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstiger Ausgleichs- oder Ersatzleistungen.

Trotz größtmöglicher Vorsicht und der Tatsache, dass Styrassic Park größtmögliche Sorgfalt hinsichtlich der Sicherheit der Besucher:innen des Styrassic Parks walten lässt, ist dennoch darauf zu verweisen, dass mit der Benutzung des Styrassic Parks ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential einhergeht, welches sich trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht gänzlich vermeiden lässt. Die Nutzung des Styrassic Parks samt der Attraktionen, Spielplätze, etc. erfolgt daher auf eigene Gefahr. Jede/-r Besucher:in ist verpflichtet, Styrassic Park umgehend über Schäden aller Art und Gefahrensituationen aller Art, die ihm/ihr zur Kenntnis gelangen, zu informieren.

9. Öffnungszeiten

Die Dauer der jeweiligen Saison und die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage von Styrassic Park (www.styrassicpark.at oder www.styrassicnight.at) und den entsprechenden Aushängen ersichtlich, wobei ein Einlass nur bis maximal einer Stunde vor der jeweiligen Schließungszeit des Styrassic Parks möglich ist.

Styrassic Park hat das Recht, die täglichen Öffnungszeiten entsprechend anzupassen, dies insbesondere dann, wenn es aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Den Besucher:innen erwachsen aus eine solchen Änderung der jeweiligen Öffnungszeiten keine Rechte.

10. Hunde im Styrassic Park

Das Mitbringen von Hunden ist im Styrassic Park bis auf Widerruf grundsätzlich gestattet, wobei der/die
jeweilige Hundehalter:in für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Hund verantwortlich ist und für den Hund insbesondere für von diesem verursachte Personen- oder Sachschäden haftet. Zum Schutz aller Besucher:innen, insbesondere der Kinder, müssen mitgebrachte Hunde immer an der Leine geführt werden – Hunde ab einem Gewicht von 5 kg müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen. Auf Anfrage gibt es auch an der Kasse die gängigsten Modelle zum Ausborgen, solange der Vorrat reicht. Bei nicht ordnungsgemäßer Haltung oder Führung des Hundes ist Styrassic Park berechtigt, einen Parkverweis auszusprechen, sodass der Hund aus dem Styrassic Park zu entfernen ist.

Im Styrassic Park werden auch verschiedene Vorführungen dargeboten, die für Hunde eine besondere Belastung oder auch Stresssituationen hervorrufen können. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des/der Hundehalter:in, dass der Hund mit solchen Einwirkungen umgehen kann und keinen Schaden z.B. durch übermäßigen Stress, etc. davon trägt. Auch obliegt es ausschließlich im Verantwortungsbereich des/der Hundehalter:in, dass der Hund durch diese Einwirkungen nicht z.B. außer Kontrolle gerät und einen Schaden verursacht. Styrassic Park übernimmt hierfür keine Haftung. Im großen Saal des Dino-Restaurants, wo die Speiseausgabe stattfindet, sind Hunde nicht gestattet. Verunreinigungen durch den Hund sind von dem/der jeweiligen Hundehalter:in umgehend zu beseitigen. Hundekotsackerl sind selbst mitzubringen.

Hundegetränke: Es ist selbstverständlich, dass jede Person, die einen Hund mitbringt, diesen auch mit
Wasser zum Trinken versorgt und ihn nicht in der Hitze brüten lässt. Am Spielplatz bei der Malstation
kann man Trink-Wasser dafür entnehmen.

Beschwerden: Im Falle von Beschwerden durch Personen oder Besucher:innen, weil sie sich durch den
Hund bedroht fühlen oder weil sich der/die Hundehalter:in nicht an diese Regelung hält, so ist jede/-r
Mitarbeitende des Parks berechtigt, eine Sofortmaßnahme zu ergreifen, die von einer Verwarnung bis hin
zum Park- oder Hotelverweis führen kann. Im Falle eines solchen Verweises steht dem/der Besucher:in
kein Anspruch auf Rückzahlung des gesamten oder teilweisen Eintrittspreises oder einen sonstigen
Ausgleichs- oder Ersatzanspruch zu.

11. Ethikordnung

Der Styrassic Park soll ein Ort des Erlebnisses sein und vor allem ein Platz für Kinder und kein Platz
für Streitigkeiten. Daher sollten gegenseitige Streitigkeiten nicht vor den eigenen Kindern ausgetragen
werden und schon gar nicht, dass Erwachsene vor anderen Kindern streiten oder fluchen oder gar
schreien. Auch Drohungen jeder Art sind hier unerwünscht. Die Parkleitung kann bei solchen
Verhalten/Verstößen den/die Besucher:in/Gast ohne vorheriger Verwarnung des Platzes (Styrassic
Park/Hotel) verweisen und sogar ein Betretungsverbot aussprechen. Damit erlöschen alle Ansprüche
auf Leistungen durch Styrassic Park. D.h. mit der Bezahlung des Eintrittes oder der Nächtigung ist diese
Ethikordnung einzuhalten.

12. Fundgegenstände

Fundgegenstände sollen bei der Eintrittskassa abgegeben werden und werden von Styrassic Park auf
freiwilliger Basis ohne die Übernahme einer Haftung verwahrt und können dort während der
Öffnungszeiten abgeholt werden. Werden Fundgegenstände nicht binnen eines Monats ab Übergabe
an Styrassic Park abgeholt, so werden diese Gegenstände von Styrassic Park an die Gemeinde Bad
Gleichenberg, 8344 Bad Gleichenberg, Kaiser-Franz-Josef-Straße 1, übergeben.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB’s, der Parkordnung oder des zwischen Styrassic Park und
dem/der Besucher:in geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder
undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen
verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare
Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare
Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren
Bestimmung verfolgten Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der vorliegenden AGB’s, der Parkordnung oder des zwischen
Styrassic Park und dem/der Besucher:in geschlossenen Vertrags. Gegenüber Vertragspartner:innen, die
Verbraucher:innen iSd. KSchG. sind, tritt anstelle der ungültigen Bestimmung eine wirksame Bestimmung,
die im Falle von Verbraucher:innen gesetzlich vorgesehen ist.

14. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort der zwischen Styrassic Park und den Besucher:innen geschlossenen Verträge ist Bad
Gleichenberg. Bei Streitigkeiten findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss aller
materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen,
Anwendung. Weiteres werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

Als Gerichtsstand wird das jeweilige sachlich zuständige Gericht in Bad Gleichenberg vereinbart.
Styrassik Park ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen Besucher:innen auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland geltend zu machen, in dessen Sprengel diese ihren Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen haben. Gegenüber Besucher:innen iSd. Konsumentenschutzgesetzes, gilt die Gerichtsstandregelung des § 14 KSchG.

15. Nutzung von Daten

Daten von Besucher:innen werden von Styrassic Park nur verwendet, wenn dies für die Erbringung der
Dienstleistungen von Styrassic Park für die Besucher:innen und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Styrassic Park (abrufbar unter: http://www.styrassicpark.at/datenschutzerklaerung/) und den einschlägigen anwendbaren Datenschutznormen
einschließlich der Datenschutzgrundverordnung erforderlich ist.

Ohne entsprechende Zustimmung des/der Besucher:in wird Styrassic Park keine gespeicherten
personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher oder
behördlicher Bestimmungen oder zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich. Der/die Besucher:in ist
damit einverstanden, dass Styrassic Park ihm/ihr den monatlichen Newsletter zusendet, sofern die hierfür
erforderlichen Daten bekannt gegeben wurden.

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