{"id":1989,"date":"2022-11-03T14:16:45","date_gmt":"2022-11-03T13:16:45","guid":{"rendered":"https:\/\/kundenwebseite.com\/?page_id=1989"},"modified":"2024-01-09T09:01:28","modified_gmt":"2024-01-09T08:01:28","slug":"geschaeftsbedinungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.styrassicpark.at\/geschaeftsbedinungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedinungen"},"content":{"rendered":"\n

<\/p>\n\n\n\n

Styrassic Park GmbH<\/h2>\n\n\n\n

Dinoplatz 1, 8344 Bad Gleichenberg, Austria
Tel.:<\/strong> 0043 (0) 3159\/28750<\/a> oder 00 43 664\/4310113<\/a><\/p>\n\n\n\n

E-Mail: <\/strong>info@styrassicpark.at<\/a>, tickets@styrassicpark.at<\/a>,
office@styrassicpark.at<\/a>, office@styrassicnight.at<\/a><\/p>\n\n\n\n


Homepage:<\/strong>
http:\/\/www.styrassicpark.at\/<\/a>
https:\/\/www.styrassicnight.at\/<\/a><\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

1. Geltungsbereich<\/h2>\n\n\n\n

Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden AGB\u2018s) samt der Parkordnung, welche einen
Teil dieser AGB\u2019s bildet, regeln die rechtliche Beziehung zwischen der Styrassic Park GmbH (im
Folgenden Styrassic Park) als Betreiber des Styrassic Parks in 8344 Bad Gleichenberg, Dinoplatz 1,
samt Parkplatz, und den Besucher:innen des Styrassic Parks inklusive der Nutzer:innen des Parkplatzes des
Styrassic Parks. Der\/die Besucher:in bzw. Benutzer:in des Parkplatzes stimmt mit dem Kauf einer Eintrittskarte (Tagesticket oder Saisonkarte) bzw. eines Gutscheins bzw. hilfsweise mit der Benutzung\/Betretens des Parkplatzes bzw. Benutzung\/Betretens des Styrassic Parks, der Anwendung dieser AGB\u2019s und der Parkordnung f\u00fcr sich und in seiner Eigenschaft als (gesetzliche\/-r) Vertreter:in, f\u00fcr die jeweils vertretene Person (im Folgenden Besucher), zu. Die AGB\u2018s und die Parkordnung sind auf der Homepage von Styrassic Park: www.styrassicpark.at (im Folgenden \u201eHomepage\u201c) abrufbar.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

2. Vetragsabschluss<\/h2>\n\n\n\n

Der Vertrag zwischen Styrassic Park und dem\/der Besucher:in kommt, nach den jeweils g\u00fcltigen
Eintrittspreisen, mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises f\u00fcr eine Eintrittskarte bzw.
f\u00fcr einen Gutschein an Styrassic Park und ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung dieser AGB\u2019s und der
Parkordnung zu Stande. Styrassic Park ist berechtigt, Interessenten den Verkauf einer Eintrittskarte,
einer Saisonkarte oder von Gutscheinen auch ohne Angabe von Gr\u00fcnden zu verweigern.
Ein Tagesticket (Kauf an der Eintrittskassa, im Vorverkauf oder Online) berechtigt ausschlie\u00dflich den\/die
Besucher:in, welche\/-r das Tagesticket beim elektronischen Zutrittssystem einl\u00f6st, zur Inanspruchnahme
der entsprechenden Leistungen von Styrassic Park im jeweils auf dem Ticket ersichtlichen Zeitraum.
Eine Saisonkarte wird auf eine\/-n Besucher:in ausgestellt und berechtigt ausschlie\u00dflich diese\/-n
Besucher:in zur Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen von Styrassic Park im jeweils, auf der
Saisonkarte ersichtlichen, Zeitraum. Saisonkarten sind nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n\n\n\n

Werden Eintritts- oder Saisonkarten oder Gutscheine nicht von Styrassic Park direkt erworben, erfolgt
der Kauf hinsichtlich der Echtheit und der G\u00fcltigkeit auf Risiko des\/der K\u00e4ufer:in. Bei der Eintrittskassa vorgezeigte Eintrittskarten bzw. Online-Tickets f\u00fcr den Besuchstag m\u00fcssen dem
Datum und der Kategorie (Erwachsene, Erwachsene erm\u00e4\u00dfigt, Kinder, etc.) entsprechen. Ansonsten
muss die Differenz zum nicht erm\u00e4\u00dfigten Tagesticketpreis an der Eintrittskartenkassa aufgezahlt
werden.<\/p>\n\n\n\n

Beim Verlassen des Styrassic Parks durch eine\/-n Besucher:in aus wichtigem Grund f\u00fcr kurze Zeit, hat
der\/die Besucher:in dies an der Eintrittskassa bekannt zugeben und mit dem Personal die Vorgehensweise
entsprechend abzukl\u00e4ren, andernfalls ist eine neuerliche Inanspruchnahme der Leistungen vo<\/p>\n\n\n\n

Styrassic Park am gleichen Tag mit der gleichen Eintritts- oder Saisonkarte nicht m\u00f6glich.
Doppelerm\u00e4\u00dfigungen auf Eintrittskarten sind nicht m\u00f6glich. Wenn spezielle Aktionstage sind, oder
gar freier Eintritt f\u00fcr eine bestimmte Personen-Gruppen gew\u00e4hrt wird, sind keine weiteren
Erm\u00e4\u00dfigungen m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n

Ein Missbrauch der Eintritts- oder Saisonkarte oder von Gutscheinen jedweder Art wird geahndet,
Ver\u00e4nderungen und Kopien der Eintritts- oder Saisonkarte oder von Gutscheinen sind untersagt. Im
Falle von ver\u00e4nderten oder missbr\u00e4uchlich verwendeten Eintritts- oder Saisonkarten oder Gutscheinen
beh\u00e4lt sich Styrassic Park ausdr\u00fccklich das Recht vor, den Besitzer:innen den Zugang zum Styrassic Park
zu verweigern. Ver\u00e4nderte Eintritts- oder Saisonkaten oder Gutscheine verlieren ihre G\u00fcltigkeit. Wird
eine Eintritts- oder Saisonkarte oder ein Gutschein ver\u00e4ndert oder z.B. unzul\u00e4ssigerweise kopiert,
verliert sowohl die originale wie auch die kopierte Eintritts- oder Saisonkarte oder Gutschein die
G\u00fcltigkeit, sofern von dem\/der jeweiligen Inhaber:in der originalen Eintritts- oder Saisonkarte oder
Gutscheins nicht der Nachweis erbracht wird, dass er\/sie mit diesem unzul\u00e4ssigen Vorgehen nichts zu tun hat.
Styrassic Park haftet jedenfalls nicht f\u00fcr dadurch verursachte Mehrkosten bzw. Unannehmlichkeiten.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

3. Sonderbestimmungen f\u00fcr Saisonkarten<\/h2>\n\n\n\n

F\u00fcr Saisonkarten gelten, neben den allgemeinen gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Vorgaben, den
Vorgaben in diesen ABG\u2019s und den Vorgaben in der Parkordnung, nachstehende
Sonderbestimmungen:<\/p>\n\n\n\n

Bei jedem Besuch des Styrassic Parks ist die Saisonkarte vorzuweisen und muss dar\u00fcber hinaus
auch beim Aufenthalt im Styrassic Park jederzeit vorgewiesen werden k\u00f6nnen. Ohne den Vorweis der
Saisonkarte ist ein Betreten bzw. eine Inanspruchnahme der Leistungen des Styrassic Parks nicht m\u00f6glich
und der\/die jeweilige Besucher:in muss ein Tagsticket kaufen, welches mit einem entsprechenden Vermerk versehen wird. Der\/die Besucher:in hat bis zum Ablauf der jeweiligen Saison die M\u00f6glichkeit, unter Vorlage der Saisonkarte, des Tagesticktes mit entsprechendem Vermerk und der Originalrechnung, den Kaufpreis des Tagestickets zur\u00fcckzuerhalten.<\/p>\n\n\n\n

Wird die Ausstellung einer neuen Saisonkarte erforderlich (z.B. bei Verlust), so f\u00e4llt f\u00fcr die Ausstellung
der neuen Saisonkarte eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von EUR 5,00 an.
Styrassic Park gew\u00e4hrt Inhaber:innen einer Saisonkarte f\u00fcr den Fall des Kaufs einer Saisonkarte f\u00fcr die
darauffolgende Saison innerhalb von zwei Wochen nach Saisonende und Vorlage der alten
Saisonkarte einen entsprechenden Rabatt auf die neue Saisonkarte, wobei dieser Rabatt nicht mit
anderen Rabatten kombinierbar ist.<\/p>\n\n\n\n

Saisonkarten enden mit Anfang November lt. den \u00d6ffnungszeiten und gelten nicht f\u00fcr den Styrassic Night
Lichterzauber.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

4. Sonderbestimmungen f\u00fcr K\u00e4ufe im Online Shop<\/h2>\n\n\n\n

F\u00fcr K\u00e4ufe im Online-Shop von Styrassic Park gelten, neben den allgemeinen gesetzlichen und
beh\u00f6rdlichen Vorgaben, den Vorgaben in diesen ABG\u2019s und den Vorgaben in der Parkordnung,
nachstehende Sonderbestimmungen:<\/p>\n\n\n\n

Werden Eintrittskarten im Online-Shop von Styrassic Park gekauft, sind diese ausgedruckt oder digital
in einer Qualit\u00e4t vorzuweisen, welche die entsprechende Verwendung, also das Lesen und Scannen, dieser Eintrittskarte durch Styrassic Park erm\u00f6glicht. Styrassic Park \u00fcbernimmt ausdr\u00fccklich keine Haftung f\u00fcr die Funktion der Kaufabwicklung im Online-Shop oder f\u00fcr die Verwendbarkeit solcher ausgedruckten oder digital vorgezeigten Eintrittskarten und die Verwendbarkeit solcher Eintrittskarten liegt daher ausschlie\u00dflich im Verantwortungsbereich des\/der Besucher:in.<\/p>\n\n\n\n

Es wird ausdr\u00fccklich darauf verweisen, dass im Online-Shop erworbene Eintrittskarten, die keinen
bestimmten Tag f\u00fcr den Besuch des Styrassic Parks vorsehen, ausschlie\u00dflich in der Saison G\u00fcltigkeit
besitzen, in deren Zeitraum sie gekauft wurden.<\/p>\n\n\n\n

Es wird darauf verweisen, dass es sich bei den von Styrassic Park angebotenen Leistungen um
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbet\u00e4tigungen im Sinne des \u00a7 18 Abs 1 Z 10 FAGG
handelt, welche f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung an einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines Zeitraumes
erbracht werden, sodass dem\/der Besucher:in kein R\u00fccktrittsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Abs 1 FAGG zusteht.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

5. Sonderbestimmungen f\u00fcr Gutscheine<\/h2>\n\n\n\n

F\u00fcr K\u00e4ufe von Gutscheinen von Styrassic Park gelten, neben den allgemeinen gesetzlichen und
beh\u00f6rdlichen Vorgaben, den Vorgaben in diesen ABG\u2019s und den Vorgaben in der Parkordnung,
nachstehende Sonderbestimmungen:<\/p>\n\n\n\n

Ein Gutschein von Styrassik Park kann gegen\u00fcber Styrassic Park als Zahlungsmittel verwendet
werden, wobei ein allf\u00e4lliges Restguthaben auf eine Styrassic Cashcard gebucht wird, mit welcher die
Leistungen von Styrassic Park, z.B. Speisen, Getr\u00e4nke, Souvenirs, in Anspruch genommen
werden k\u00f6nnen. Eine Barabl\u00f6se ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n

Styrassic Park vergibt auch Saisonkartengutscheine, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr Gewinnspiele von Styrassic Park oder deren Kooperationspartner:innen oder andere Unternehmen vergeben werden. Solche Saisonkartengutscheine haben ausschlie\u00dflich in der Saison G\u00fcltigkeit, f\u00fcr welche sie vergeben werden und verlieren nach diesem Zeitraum ihre G\u00fcltigkeit. F\u00fcr unentgeltlich erworbene Gutscheine sind die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen ausdr\u00fccklich nicht anwendbar.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

6. Besuch des Styrassic Parks<\/h2>\n\n\n\n

Der\/die Besucher:in ist mit Einl\u00f6sen eines Tagestickets bzw. mit einer g\u00fcltigen Saisonkarte berechtigt,
w\u00e4hrend der jeweiligen \u00d6ffnungszeiten von Styrassic Park, die im Eintrittspreis enthaltenen Leistungen von Styrassic Park, unter Ber\u00fccksichtigung der Parkordnung und der sonstigen Zutrittsbeschr\u00e4nkungen, in Anspruch zu nehmen, was auch die kostenlose Nutzung der Parkpl\u00e4tze von Styrassic Park beinhaltet. \u00d6ffnungszeiten Sommersaion Styrassic Park auf www.styrassicpark.at und f\u00fcr www.styrassicnight.at f\u00fcr den Styrassic Night Lichterzauber. <\/p>\n\n\n\n

Der Eintrittspreis umfasst keine Parkplatzreservierungen und Attraktionen, f\u00fcr welche Wertm\u00fcnzen erforderlich sind. Wertm\u00fcnzen sind gesondert bei Styrassic Park zu erwerben und berechtigen die Besucher:innen nach den jeweils geltenden Tarifen zur Benutzung der kostenpflichtigen Attraktionen im Styrassic Park. <\/p>\n\n\n\n

Der Styrassic Park bietet aktuell \u00fcber 90 lebensgro\u00dfe Dinosauriernachbildungen, verschiedene Fahrattraktionen, Spielpl\u00e4tze samt Spielger\u00e4te, Wege, Wiesen und sonstige Einrichtungen, sowie Besucherparkpl\u00e4tze. Die bestehende Parkanlage kann von Styrassic Park jederzeit ver\u00e4ndert, eingeschr\u00e4nkt und\/oder umgebaut werden, ohne dass den Besucher:innen, insbesondere den Inhaber:innen von Saisonkarten oder Gutscheinen, daraus Anspr\u00fcche erwachsen.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

7. Rechte und Pflichten von Styrassic Park<\/h2>\n\n\n\n

Die Parkanlage und Attraktionen werden von Styrassic Park laufend in einem verkehrssicheren Zustand erhalten, was jedoch laufende Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten erfordert. Styrassic Park ist nicht verpflichtet, s\u00e4mtliche Teile der Parkanlage oder s\u00e4mtliche Attraktionen w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten offen bzw. zug\u00e4nglich zu halten. Selbstverst\u00e4ndlich ist Styrassic Park bem\u00fcht, s\u00e4mtliche Teile der Parkanlage und s\u00e4mtliche Attraktionen f\u00fcr die Besucher:innen so weit wie m\u00f6glich offen und zug\u00e4nglich zu halten. Aus dem Umstand, dass Teile der Parkanlage oder einzelne Attraktionen f\u00fcr die Besucher:innen nicht zug\u00e4nglich oder von diesen nicht benutzt werden k\u00f6nnen, erwachsen den Besucher:innen keine Rechte, insbesondere nicht das Recht auf R\u00fcckerstattung des gesamten oder Teilen des Eintrittspreises oder sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen.<\/p>\n\n\n\n

Jedenfalls haftet Styrassic Park nicht daf\u00fcr, wenn die Benutzbarkeit des Styrassic Parks oder der Attraktionen aus Gr\u00fcnden eingeschr\u00e4nkt sind, die nicht im Einflussbereich von Styrassic Park liegen oder durch h\u00f6here Gewalt verursacht werden (z.B. Stromausf\u00e4lle, heftige Unwetter, beh\u00f6rdliche Beschr\u00e4nkungen aller Art, Naturkatastrophen, Pandemien, hohes Besuchsaufkommen, Gebrechen, etc). Solche Beschr\u00e4nkungen f\u00fchren ebenfalls nicht dazu, dass den Besucher:innen ein Recht auf R\u00fcckerstattung des gesamten oder Teilen des Eintrittspreises oder sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zustehen. Bei mehrt\u00e4gigen Schlie\u00dfungen des Styrassic Parks steht den Inhaber:innen von Saisonkarten kein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Entgelts bzw. Teilen davon zu. Die Zeitr\u00e4ume (Tage), an welchen der Styrassic Park nicht genutzt werden konnte, werden im Rahmen der Geltungsdauer der jeweiligen Saisonkarte entsprechend aliquot ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n

Insbesondere bei hohem Besuchsaufkommen ist Styrassic Park berechtigt, den Zugang zum gesamten Styrassic Park bzw. auch zu einzelnen Bereichen oder f\u00fcr einzelne Attraktionen zu beschr\u00e4nken, ohne dass den Besucher:innen dadurch ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des gesamten oder Teilen des Eintrittspreises oder andere Ausgleichs- oder Ersatzanspr\u00fcche erwachsen. Ausdr\u00fccklich wird darauf verwiesen, dass weder Styrassic Park, noch die Styrassic Park zurechenbaren Personen (Personal) eine Haftung f\u00fcr Personen \u00fcbernehmen, die nicht eigenberechtigt sind oder einer besonderen Aufsicht bed\u00fcrfen, was insbesondere f\u00fcr Personen unter einem Alter von 14 Jahren gilt. Die jeweilige Betreuungs- und Aufsichtspflicht f\u00fcr solche Personen liegt ausschlie\u00dflich bei der jeweiligen Aufsichtsperson. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Styrassic Park oder dessen Personal sich besonders um hilfsbed\u00fcrftige Personen k\u00fcmmern. Styrassic Park und die zurechenbaren Personen (Personal) haften gegen\u00fcber einer\/-m Besucher:in bei schuldhaft verursachten Verm\u00f6genssch\u00e4den nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen. Ein diesbez\u00fcglicher Schadensersatzanspruch verf\u00e4llt, wenn eine zumutbare Schadensmeldung nicht sp\u00e4testens beim Verlassen des Styrassic Parks gegen\u00fcber Styrassic Park erstattet wird.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

8. Rechte und Pflichten der Besucher:innen des Styrassic Parks<\/h2>\n\n\n\n

Bei der Nutzung des Styrassic Parks trifft die Besucher:innen die Pflicht, die gesamte Parkanlagen ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Vorgaben und Auflagen (insbesondere Ma\u00dfnahmen und Beschr\u00e4nkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie), den Vorgaben in diesen AGB\u2019s, den Vorgaben in der Parkordnung und den Anweisungen von Styrassic Park und dessen Personal entsprechend zu nutzen, die Parkanlage samt Einrichtungen und Attraktionen mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Schonung und pfleglich zu behandeln und auf andere Personen, Besucher:innen und deren Eigentum R\u00fccksicht zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n

Der\/die Besucher:in ist verpflichtet s\u00e4mtlichen gesetzlichen und\/oder beh\u00f6rdlichen Auflagen (Maskenpflicht, Testnachweis, etc.), welche zum Zeitpunkt des Besuchs bestehen, einzuhalten. Werden von einer\/-m Besucher:in diese Auflagen nicht eingehalten, ist er\/sie nicht berechtigt, die Leistungen von Styrassic Park in Anspruch zu nehmen und kann aus dem Styrassic Park verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch der\/-s Besucher:in auf g\u00e4nzliche oder teilweise R\u00fcckerstattung des Eintrittspreises oder sonstiger Ausgleichs- oder Ersatzleistungen.<\/p>\n\n\n\n

Trotz gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Vorsicht und der Tatsache, dass Styrassic Park gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Sorgfalt hinsichtlich der Sicherheit der Besucher:innen des Styrassic Parks walten l\u00e4sst, ist dennoch darauf zu verweisen, dass mit der Benutzung des Styrassic Parks ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential einhergeht, welches sich trotz gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt nicht g\u00e4nzlich vermeiden l\u00e4sst. Die Nutzung des Styrassic Parks samt der Attraktionen, Spielpl\u00e4tze, etc. erfolgt daher auf eigene Gefahr. Jede\/-r Besucher:in ist verpflichtet, Styrassic Park umgehend \u00fcber Sch\u00e4den aller Art und Gefahrensituationen aller Art, die ihm\/ihr zur Kenntnis gelangen, zu informieren.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

9. \u00d6ffnungszeiten<\/h2>\n\n\n\n

Die Dauer der jeweiligen Saison und die aktuellen \u00d6ffnungszeiten sind auf der Homepage von Styrassic Park (www.styrassicpark.at<\/a> oder www.styrassicnight.at<\/a>) und den entsprechenden Aush\u00e4ngen ersichtlich, wobei ein Einlass nur bis maximal einer Stunde vor der jeweiligen Schlie\u00dfungszeit des Styrassic Parks m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n

Styrassic Park hat das Recht, die t\u00e4glichen \u00d6ffnungszeiten entsprechend anzupassen, dies insbesondere dann, wenn es aus wichtigen Gr\u00fcnden erforderlich ist. Den Besucher:innen erwachsen aus eine solchen \u00c4nderung der jeweiligen \u00d6ffnungszeiten keine Rechte.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

10. Hunde im Styrassic Park<\/h2>\n\n\n\n

Das Mitbringen von Hunden ist im Styrassic Park bis auf Widerruf grunds\u00e4tzlich gestattet, wobei der\/die
jeweilige Hundehalter:in f\u00fcr die Einhaltung aller gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Hund verantwortlich ist und f\u00fcr den Hund insbesondere f\u00fcr von diesem verursachte Personen- oder Sachsch\u00e4den haftet. Zum Schutz aller Besucher:innen, insbesondere der Kinder, m\u00fcssen mitgebrachte Hunde immer an der Leine gef\u00fchrt werden \u2013 Hunde ab einem Gewicht von 5 kg m\u00fcssen zus\u00e4tzlich einen Maulkorb tragen. Auf Anfrage gibt es auch an der Kasse die g\u00e4ngigsten Modelle zum Ausborgen, solange der Vorrat reicht. Bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Haltung oder F\u00fchrung des Hundes ist Styrassic Park berechtigt, einen Parkverweis auszusprechen, sodass der Hund aus dem Styrassic Park zu entfernen ist.<\/p>\n\n\n\n

Im Styrassic Park werden auch verschiedene Vorf\u00fchrungen dargeboten, die f\u00fcr Hunde eine besondere Belastung oder auch Stresssituationen hervorrufen k\u00f6nnen. Es liegt ausschlie\u00dflich im Verantwortungsbereich des\/der Hundehalter:in, dass der Hund mit solchen Einwirkungen umgehen kann und keinen Schaden z.B. durch \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Stress, etc. davon tr\u00e4gt. Auch obliegt es ausschlie\u00dflich im Verantwortungsbereich des\/der Hundehalter:in, dass der Hund durch diese Einwirkungen nicht z.B. au\u00dfer Kontrolle ger\u00e4t und einen Schaden verursacht. Styrassic Park \u00fcbernimmt hierf\u00fcr keine Haftung. Im gro\u00dfen Saal des Dino-Restaurants, wo die Speiseausgabe stattfindet, sind Hunde nicht gestattet. Verunreinigungen durch den Hund sind von dem\/der jeweiligen Hundehalter:in umgehend zu beseitigen. Hundekotsackerl sind selbst mitzubringen.<\/p>\n\n\n\n

Hundegetr\u00e4nke: Es ist selbstverst\u00e4ndlich, dass jede Person, die einen Hund mitbringt, diesen auch mit
Wasser zum Trinken versorgt und ihn nicht in der Hitze br\u00fcten l\u00e4sst. Am Spielplatz bei der Malstation
kann man Trink-Wasser daf\u00fcr entnehmen.<\/p>\n\n\n\n

Beschwerden: Im Falle von Beschwerden durch Personen oder Besucher:innen, weil sie sich durch den
Hund bedroht f\u00fchlen oder weil sich der\/die Hundehalter:in nicht an diese Regelung h\u00e4lt, so ist jede\/-r
Mitarbeitende des Parks berechtigt, eine Sofortma\u00dfnahme zu ergreifen, die von einer Verwarnung bis hin
zum Park- oder Hotelverweis f\u00fchren kann. Im Falle eines solchen Verweises steht dem\/der Besucher:in
kein Anspruch auf R\u00fcckzahlung des gesamten oder teilweisen Eintrittspreises oder einen sonstigen
Ausgleichs- oder Ersatzanspruch zu.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

11. Ethikordnung<\/h2>\n\n\n\n

Der Styrassic Park soll ein Ort des Erlebnisses sein und vor allem ein Platz f\u00fcr Kinder und kein Platz
f\u00fcr Streitigkeiten. Daher sollten gegenseitige Streitigkeiten nicht vor den eigenen Kindern ausgetragen
werden und schon gar nicht, dass Erwachsene vor anderen Kindern streiten oder fluchen oder gar
schreien. Auch Drohungen jeder Art sind hier unerw\u00fcnscht. Die Parkleitung kann bei solchen
Verhalten\/Verst\u00f6\u00dfen den\/die Besucher:in\/Gast ohne vorheriger Verwarnung des Platzes (Styrassic
Park\/Hotel) verweisen und sogar ein Betretungsverbot aussprechen. Damit erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche
auf Leistungen durch Styrassic Park. D.h. mit der Bezahlung des Eintrittes oder der N\u00e4chtigung ist diese
Ethikordnung einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

12. Fundgegenst\u00e4nde<\/h2>\n\n\n\n

Fundgegenst\u00e4nde sollen bei der Eintrittskassa abgegeben werden und werden von Styrassic Park auf
freiwilliger Basis ohne die \u00dcbernahme einer Haftung verwahrt und k\u00f6nnen dort w\u00e4hrend der
\u00d6ffnungszeiten abgeholt werden. Werden Fundgegenst\u00e4nde nicht binnen eines Monats ab \u00dcbergabe
an Styrassic Park abgeholt, so werden diese Gegenst\u00e4nde von Styrassic Park an die Gemeinde Bad
Gleichenberg, 8344 Bad Gleichenberg, Kaiser-Franz-Josef-Stra\u00dfe 1, \u00fcbergeben.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

13. Salvatorische Klausel<\/h2>\n\n\n\n

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB\u2019s, der Parkordnung oder des zwischen Styrassic Park und
dem\/der Besucher:in geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder
undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller \u00fcbrigen
verbleibenden Bestimmungen davon nicht ber\u00fchrt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare
Bestimmung ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare
Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren
Bestimmung verfolgten Zweck nach Ma\u00df, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am n\u00e4chsten kommt.
Entsprechendes gilt f\u00fcr etwaige L\u00fccken der vorliegenden AGB\u2019s, der Parkordnung oder des zwischen
Styrassic Park und dem\/der Besucher:in geschlossenen Vertrags. Gegen\u00fcber Vertragspartner:innen, die
Verbraucher:innen iSd. KSchG. sind, tritt anstelle der ung\u00fcltigen Bestimmung eine wirksame Bestimmung,
die im Falle von Verbraucher:innen gesetzlich vorgesehen ist.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

14. Erf\u00fcllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand<\/h2>\n\n\n\n

Erf\u00fcllungsort der zwischen Styrassic Park und den Besucher:innen geschlossenen Vertr\u00e4ge ist Bad
Gleichenberg. Bei Streitigkeiten findet ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss aller
materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen,
Anwendung. Weiteres werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. <\/p>\n\n\n\n

Als Gerichtsstand wird das jeweilige sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Bad Gleichenberg vereinbart.
Styrassik Park ist jedoch berechtigt, Anspr\u00fcche gegen Besucher:innen auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland geltend zu machen, in dessen Sprengel diese ihren Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Verm\u00f6gen haben. Gegen\u00fcber Besucher:innen iSd. Konsumentenschutzgesetzes, gilt die Gerichtsstandregelung des \u00a7 14 KSchG.<\/p>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

15. Nutzung von Daten<\/h2>\n\n\n\n

Daten von Besucher:innen werden von Styrassic Park nur verwendet, wenn dies f\u00fcr die Erbringung der
Dienstleistungen von Styrassic Park f\u00fcr die Besucher:innen und in \u00dcbereinstimmung mit der Datenschutzerkl\u00e4rung von Styrassic Park (abrufbar unter:
http:\/\/www.styrassicpark.at\/datenschutzerklaerung\/<\/a>) und den einschl\u00e4gigen anwendbaren Datenschutznormen
einschlie\u00dflich der Datenschutzgrundverordnung erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n

Ohne entsprechende Zustimmung des\/der Besucher:in wird Styrassic Park keine gespeicherten
personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher oder
beh\u00f6rdlicher Bestimmungen oder zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich. Der\/die Besucher:in ist
damit einverstanden, dass Styrassic Park ihm\/ihr den monatlichen Newsletter zusendet, sofern die hierf\u00fcr
erforderlichen Daten bekannt gegeben wurden.<\/p>\n\n\n\n

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Styrassic Park Tickets sichern<\/a><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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